AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Haase GmbH

Ausgabe 01/2014


A. Ausschließliche Geltung der AGB

1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle technischen Auskünfte und Beratungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Haase GmbH. Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, gelten sie von Beginn der Geschäftsbeziehung an, selbst wenn die Haase GmbH sich darauf nicht noch einmal pro Geschäftsvorgang ausdrücklich bezieht.

2. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

3. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Haase GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

4. Der Einsatz einer elektronischen Signatur nach dem jeweiligen Stand der Technik und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür ist für den wirksamen Vertragsschluss bzw. eine Vertragsänderung zulässig und ersetzt das Schriftformerfordernis nach Artikel A.3 dieser Bedingungen, wenn dies so vereinbart ist.


B. Preise

1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer in EURO (€).

2. Die im Kaufvertrag vereinbarten Preise sind ab dem Datum der Auftragsbestätigung, ersatzweise dem Datum der Bestellung für 30 (dreißig) Tage verbindlich. Sind in diesem Zeitraum oder auch später Kostensteigerungen aufgetreten, ist die Haase GmbH berechtigt, diese unter angemessener Berücksichtigung ihrer Interessen dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

3. Aufträge, für welche Preise nicht vereinbart worden sind, werden zu angemessenen Tagespreisen abgerechnet.


C. Lieferung, Verpackung

1. Geliefert wird auf der Basis der Klausel FCA gemäß INCOTERMS® 2010. Erfüllungsort und Gefahrenübergang regeln sich ebenfalls gemäß des genannten INCOTERMS® 2010.

2. Lieferungen erfolgen nach Wahl der Haase GmbH durch Bahn, Post, Spedition oder eigene LKW. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung vom Lager der Haase GmbH oder vom Lager ihrer Lieferanten.

3. Die Haase GmbH behält sich das Recht vor, Teillieferungen und –leistungen zu erbringen. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt er die Kosten des erfolglosen Angebots der Lieferung und das Risiko der weiteren Aufbewahrung durch die Haase GmbH oder von ihr beauftragter sachkundiger Dritter ab dem Datum der schriftlichen Meldung der Versandbereitschaft.

4. Die bestellte Ware wird in handelsüblicher Weise nach Ermessen der Haase GmbH verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.


D. Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnung

1. Die Zahlung ist vom Kunden nach Lieferung und Rechnungsstellung durch die Haase GmbH entsprechend der im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsfrist kostenfrei an die in der Rechnung genannte Zahlstelle zu leisten. Erfüllungsdatum ist das Eingangsdatum der Zahlung. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Alle Spesen gehen in diesen Fällen zu Lasten des Kunden. Tilgung erfolgt erst nach Geldeingang.

2. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der im Kaufvertrag genannten Zahlungsfrist bzw. Überschreiten des Zahlungsdatums ersatzweise spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum ein. In diesem Fall ist die Haase GmbH berechtigt, Verzugszinsen von dem in Verzug stehenden Rechnungsbetrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen von der EZB veröffentlichten Basiszins zu erheben. Ersatzweise kann auch der tatsächlich nachweislich entstandene Schaden aus dem Verzug berechnet werden.

3. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und von der Haase GmbH ausdrücklich anerkannt sind. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden an die Haase GmbH, welcher Art auch immer, an Dritte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Haase GmbH. Der § 354a HGB bleibt unberührt.

4. Erleidet der Kunde während oder nach Abschluss eines Vertrages eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse so ist er verpflichtet, die Haase GmbH darüber unverzüglich zu informieren. Sie behält sich dann vor, Lieferungen und Leistungen nur noch auf Vorauskasse oder nach Vorlegen von Sicherheitsleistungen durch den Kunden zu erbringen. Bereits genannte Fristen oder Termine können sich dadurch angemessen verändern. Für bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen kann unter Abweichung von vereinbarten Zahlungsfristen oder -terminen sofortige Zahlung verlangt werden.


E. Lieferzeit, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen

1. Auch wenn kalendermäßig bestimmbar, sind die in den Kaufverträgen genannten Termine und Fristen unverbindlich und nicht als fix zu betrachten. Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Hat der Kunde im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrages durch die Haase GmbH eine Mitwirkungspflicht in Form rechtzeitiger Beschaffung von Informationen, Unterlagen oder Material, so beginnen alle Fristen erst zu laufen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten vertragsgerecht erfüllt hat.

2. Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse wie z.B. Krieg, Rohstoffmangel, Sabotage oder Streik sowie andere von der Haase GmbH nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder behördliche Einwirkungen entbinden sie für ihre Dauer von der Lieferungs- und Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die Haase GmbH im Verzug sein sollte. Alle Fristen und Termine verlängern sich angemessen. Diese Regelung gilt auch für Lieferungs- und Leistungsverzug durch Lieferanten der Haase GmbH soweit sie nicht von dieser zu vertreten ist.

3. Tritt ein Lieferungs- und/oder Leistungsverzug durch die Haase GmbH ein, den sie zu vertreten hat, kann der Kunde, wenn er einen Schaden nachweisen kann, eine Verzugsentschädigung verlangen. Sie wird auf der Basis des Wertes der Lieferung und/oder Leistung ermittelt mit der die Haase GmbH in Verzug ist. Von diesem Wert beträgt die Entschädigung 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges bis zu einer Gesamthöhe von 5 % dieses Wertes. Höhere Entschädigungen wegen Verzug sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht in Fällen der nachgewiesenen groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Er gilt auch nicht, wenn durch den Verzug eine Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit eintrat. In diesen Fällen ist zwingend zu haften.

4. Das Recht des Kunden auf Kündigung des Vertrages nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag durch die Haase GmbH.


F. Eigentumsvorbehalt

1. Die von der Haase GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen („Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller erbrachten Lieferungen und Leistungen Eigentum der Haase GmbH (Kontokorrentvorbehalt).

2. Das Eigentumsrecht verlängert sich auch auf die aus der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Sachen, ohne dass dies gesondert mit dem Kunden zu vereinbaren ist. Die Be- und Verarbeitung ohne eine vorherige, gesonderte Zustimmung von der Haase GmbH kann vom Kunden ausschließlich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverlaufes und zur Abwehr von unverhältnismäßigem Schaden für ihn (verlängerter Eigentumsvorbehalt) vorgenommen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, sonstige Verfügungen über die von der Haase GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen wie z. B. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen vorzunehmen oder zuzulassen.

3. Das Recht auf Verfügung über die Vorbehaltsware gemäß dieser Bestimmung kann von der Haase GmbH jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachkommt. Ansonsten gelten die jeweils in Deutschland für den Eigentumsvorbehalt geltenden gesetzlichen Regelungen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Haase GmbH unverzüglich über alle Tatbestände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware und eventuell abgetretenen Forderungen nach Artikel E 1. und 2. stehen. Entsprechende Unterlagen sind auf Wunsch auszuhändigen.

5. Der Kunde muss Dritte, die Ansprüche einschließlich eventueller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die Vorbehaltsware anmelden, unverzüglich auf die Rechte der Haase GmbH gemäß diesen Bedingungen hinweisen und die Ansprüche wirksam abwehren. Er muss die Haase GmbH unverzüglich unter Vorlegen aller notwendigen Unterlagen über die Ansprüche und seine Abwehrmaßnahmen informieren. Die Kosten der Abwehr solcher Ansprüche trägt der Kunde.

6. Ist der Kunde im Zahlungsverzug oder verletzt seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, so kann die Haase GmbH die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen oder die, vom Kunden an die Haase GmbH im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehaltes abgetretenen Forderungen verwerten. Der Kunde wird die Vorbehaltsware herausgeben und die Offenlegung der Abtretung zulassen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen berührt nicht das Bestehen der bestehenden Verträge.


G. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

1. Der Kunde hat die gelieferten Produkte bzw. die erbrachte Leistung, unabhängig von der eventuell vorherigen Überlassung von Mustern oder Proben unverzüglich nach Eingang bei ihm einer sorgfältigen und umfassenden Wareneingangskontrolle in Erfüllung des § 377 HGB zu unterziehen.

2. Jede Mengenabweichung, jeder Schaden und jeder Mangel muss unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Haase GmbH gemeldet werden. Die Mängelrüge muss den Fehler eindeutig beschreiben, die Fehlerhaftigkeit belegen und innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenfrei erfolgen. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Spezifikation und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Produkte bzw. der erbrachten Leistung bestehen keine Ansprüche aus Mängelhaftung gegenüber der Haase GmbH. Aus unberechtigten Mängelrügen für die Haase GmbH entstandene Kosten trägt der Kunde.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate für gebrauchte Maschinen und Geräte und 1 Jahr für alle anderen Waren und Produkte, soweit sie an Kaufleute im Sinne des HGB geliefert werden. Ansonsten gilt für alle Waren und Produkte, gleich ob neu oder gebraucht die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sie beginnt in allen Fällen mit dem Zeitpunkt der Erfüllung und Übergabe am Erfüllungsort an den Kunden. Soweit Leistungen bzw. Lieferungen über nicht vertretbare Sachen Vertragsgegenstand sind, beginnt die Gewährleistungspflicht mit der Abnahme im Sinne § 640 BGB.

4. Die Haase GmbH übernimmt für ihre Lieferungen und Leistungen keine Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 433 BGB. Alle Angaben über Produkte insbesondere in Prospekten, Anzeigen im INTERNET und in den Angeboten stellen ausschließlich Beschreibungen oder Kennzeichnungen dar und sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für Abbildungen, Zeichnungen und für Bezugnahmen auf Normen und Spezifikationen Dritter.

5. Die Haase GmbH übernimmt, soweit hier nichts anderes bestimmt ist, Gewähr für ihre Lieferungen bzw. Leistungen entsprechend den Bestimmungen des deutschen BGB und HGB. Für Verschleiß aufgrund normaler Nutzung und für Mängel wegen unsachgemäßem Gebrauch durch den Kunden oder durch Dritte übernimmt die Haase GmbH keine Haftung. Unter unsachgemäßem Gebrauch ist auch die Nichtbeachtung von Nutzungs-, Montage- oder Bedienungsanleitungen zu verstehen. Soweit von der Haase GmbH Teile oder Material geliefert wird, ist die Haftung nach § 478 BGB ausgeschlossen.

6. Zum Zwecke der Nachbesserung im Falle einer berechtigten Mängelrüge übernimmt die Haase GmbH die anfallenden Kosten wie z. B. Transport, Arbeits- und Materialkosten. Befindet sich die nachzubessernde Lieferung nicht mehr am ursprünglichen Lieferort, trägt der Kunde alle Mehrkosten, die im Zuge der Erledigung der Nachbesserung damit verbunden sind.

7. Die Ansprüche bei Mängeln an gelieferten Geräten werden grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes im Werk der Haase GmbH geprüft. Die Einsendung von defekten Geräten erfolgt ausschließlich nach Absprache mit der Haase GmbH.


H. Datenschutz, Urheberrecht

1. Der Kunde und seine Beauftragten sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden wirtschaftlichen und technischen Informationen von und über die Haase GmbH, soweit sie nicht als allgemein bekannt gewertet gelten können und gleich auf welche Art und in welcher Form sie übermittelt wurden, an Dritte nicht weiter zu geben. Im Zweifelsfall ist eine schriftliche Ermächtigung zur Weitergabe solcher Informationen an Dritte von der Haase GmbH einzuholen.

2. An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen, gleich auf welche Art und in welcher Form sie übermittelt wurden und welchen Inhalt sie haben, behält sich die Haase GmbH das Eigentum, das Urheberrecht und alle sonstigen damit verbundenen Schutzrechte vor. Sie unterliegen Dritten gegenüber der Geheimhaltung und dürfen auch vom direkten Empfänger nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit der Haase GmbH gewerblich genutzt werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen zusammen mit allen angefertigten Kopien (auch in elektronischer Form) der Haase GmbH wieder zurück zu geben.


I. Schadensersatzansprüche

1. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die Haase GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen nach BGB zwingend haften (Vorsatz, Grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens …).

2. Die Haase GmbH haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn der Kunde auf deren Erfüllung in besonderem Maße vertrauen konnte, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit.

3. Die Haftung der Haase GmbH erstreckt sich in allen Fällen nur auf die Höhe des typischerweise unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dem Vorstehenden nicht verbunden.


J. Schiedsgericht

1. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung dieser Verkaufsbedingungen und im Rahmen der Entstehung und der Abwicklung der Kaufverträge zwischen der Haase GmbH und seinen Kunden ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges von drei Schiedsrichtern, wobei der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt haben muss, endgültig entschieden

2. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung für die abgeschlossenen Kaufverträge und deren bindende Wirkung für die staatlichen Gerichte der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Schiedsgerichtsort ist Frankfurt am Main, die Verfahrenssprache ist deutsch.


K. Sonstiges

1. Auf diese Verkaufsbedingungen und auf die zwischen der Haase GmbH und ihren Kunden abgeschlossenen Kaufverträge ist deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des deutschen internationalen Privatrechtes anzuwenden.

2. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Sie wird von den Vertragsparteien durch eine Bestimmung ersetzt, die wirksam ist und inhaltlich der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Ober-Mörlen, März 2014

Haase GmbH

Dieselstraße 10, 61239 Ober-Mörlen
Geschäftsführer: Helmut Haase, Lars Rörig
AG Friedberg, HRB 709
USt-ID: DE112611260

* Alle Abbildungen und Angaben ohne Gewähr.